FAQ

Kann ich X-RAY TAGs bestellen?

Nein, derzeit noch nicht.

Wenn Sie aber viel mit dem Flugzeug unterwegs sind und Interesse hätten X-RAY TAGs zu testen, so könnten wir Ihnen einen individualisieren X-RAY TAG zur Verfügung stellen.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu bitte über contact@x-ray-tag.com.

Sind die X-RAY TAGs auch noch lesbar auch wenn sie unter anderen Objekten liegen?

Das kommt auf die Objekte an. Die X-RAY TAGs sind so ausgelegt, dass sie ca. 75% der Röntgenstrahlung (140 keV) blockieren. Das entspricht einer ca. 1 cm dicken Stahlplatte. Dicke Metallschrauben, Stahlbleche, Batterien oder Elektrogeräte sowie Goldschmuck könnten stören, aber der sonstige Inhalt eines Koffers wie Kleidung oder Bücher eher weniger.

Die X-RAY TAGs sollten daher gezielt in Bereichen mit möglichst wenig Metallobjekten platziert werden.
Mehr dazu hier.

Gibt es X-RAY TAGs nur mit schwarzen Platten?

Nein, grundsätzlich könnten die Platten der X-RAY TAGs beliebige Farben haben, ja sogar durchsichtig sein. Allerdings hat das schwarze Material klare Vorteile beim aktuellen Herstellungsprozess.

Auf Wunsch könnten X-RAY TAGs auch aus andersfarbigen Kunststoffplatten oder aus Aluminium produziert werden, diese wären aber teurer.

Gibt es X-RAY TAGs nur für Schwarz/Weiß Abbildungen, oder auch in Grautönen?

Wir können auch Grau, in etwa 50 Schattierungen. Hierzu setzen wir jedoch ein anderes Herstellungsverfahren ein als bei den Tags mit Text. Die Ergebnisse sind recht beindruckend, aber die Grauton-Tags kommen eigentlich nur auf hochauflösenden Röntgensystemen, wie sie beispielsweise in der Medizin oder zur Materialprüfung eingesetzt werden, so richtig zur Geltung. Ein Beispiele hierzu finden sich hier.

Wir arbeiten derzeit an einem zweiten Verfahren Graustufenbilder als X-RAY TAGs abbilden zu können. Erste Versuche sind zwar vielversprechend, aber die Optimierung des Verfahrens und das Austesten von Prototypen stehen noch aus. Ein erstes Beispiel hier.

Enthalten die X-RAY TAGs giftige Materialien, wie z.B. Blei?

Nein, die X-RAY TAGs enthalten nur ungiftige Materialen.
Daher könnten X-RAY TAGs auch für die Kennzeichnung von Arznei- oder Lebensmittellieferungen eingesetzt werden.

Wie groß sind X-RAY TAGs?

Grundsätzlich könnten Tags von 0,5 x 0,5 cm bis zu ca. 40 x 40 cm hergestellt werden.
Die minimale Größe von Adress-Tags hängt jedoch von der minimalen Größe der Buchstaben ab, die es erlaubt dass die Texte noch auf den Displays der Gepäckkontrolle lesbar bleiben.
Eine typische Größe der Adress-Tags ist daher 8 x 11 cm oder etwas größer.

Warum sehen die Röntgenbilder der Gepäckscanner und des hochauflösenden Röntgengeräts so unterschiedlich aus?

Das hochauflösende System stellt Röntgenbilder so dar wie medizinische Röntgengeräte: Bereiche mit hoher Materialdichte und Absorption der Strahlung sind hellgrau oder weiß dargestellt.

Bei den Gepäckscannern werden Bereiche mit hoher Dichte mit dunklen Farben dargestellt, wobei ein Falschfarben-System verwendet wird, welches es erlaubt, unterschiedliche Arten von Objekten besser zu unterscheiden.
Mehr hierzu hier.

Ist die Verwendung von X-RAY TAGs legal?

Soweit uns derzeit bekannt, scheinen keine Regelungen zu existieren, die gegen den Einsatz der X-RAY TAGs sprechen würden. Anfragen bei deutschen Behörden haben bislang auch nichts diesbezügliches ergeben.

Die Tester der X-RAY TAGs haben bislang noch keine Probleme gemeldet.

Natürlich dürfen keine X-RAY TAGs ins Gepäck, die auf dem Röntgenbild aussehen könnten wie Waffen oder andere gefährliche Objekte. Auch Warnschilder für „radioaktiv“ oder „Biohazard“ würden die Behörden alarmieren.

Da jedoch nicht komplett ausgeschlossen werden kann, dass es in irgendeinem Land doch Regelungen gibt welche die Verwendung von X-RAY TAGs beschränken würden erfolgt deren Gebrauch strikt auf eigenes Risiko.

Sollten Sie von entsprechenden Einschränkungen wissen, so teilen Sie es uns bitte mit!

Im Folgenden einige Links zum Thema:

IATA Gefahrengutvorschrift Gepäck

Bundespolizei (DE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit

Luftfahrtbundesamt: ICAO Regeln Gefahrenstoffe